"Scire leges non hoc est verba earum tenere, sed vim ac potestatem" Publius Juventius Celsus

АспектЪ

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Wirtschaftsprüfung (nationale)

- Obligatorische Wirtschaftsprüfung nach den russischen handelsrechtlichen Rechnungslegungsstandards
- Prüfung der steuerrechtlichen Rechnungslegung
- Sonderprüfungen

Obligatorische Wirtschaftsprüfung nach den russischen handelsrechtlichen Rechnungslegungsstandards
Der Jahresabschluss eines Unternehmens unterliegt vor seiner Weitergabe an Dritte (den Aktionären, den Steuerbehörden, den Kreditinstituten etc.) der Expertise eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. In denen im Föderalgesetz Nr. 307-FG „Über die Wirtschaftsprüfung“ vom 30 Dezember 2008 vorgesehenen Fällen handelt es sich um eine Pflichtprüfung.
Die Wahl eines Wirtschaftsprüfers ist eine wichtige Entscheidung des Unternehmens. Hierbei ist es wichtig, von der Prüfungsgesellschaft nicht nur einen Prüfungsvermerk zu erhalten. Vielmehr ist die Prüfung innerhalb kurzer Fristen und nach Möglichkeit bei minimaler Inanspruchnahme der Rechnungslegungsabteilung und anderer Abteilungen des Unternehmens durchzuführen, um ein Weiterlaufen von Unternehmensprozessen zu gewährleisten. Gleichzeitig hat die Wirtschaftsprüfung für die hohe Qualität ihrer Prüfungsfeststellungen Sorge zu tragen.

Prüfung der steuerrechtlichen Rechnungslegung
Die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung wird mit dem Ziel der Vermeidung steuerlicher Sanktionen, die mit der nicht ordnungsgemäßen Abführung von Steuern entstehen können, durchgeführt. Darüber hinaus erlaubt die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung Feststellungen über etwaige Rückforderungsansprüche zu viel abgeführter Steuern zu treffen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft M2 aspect bietet ihren Mandanten die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung an und zwar im Einzelnen:
- die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Berechnung einer jeden Steuer bzw. Abgabe sowie ihrer Abführung für eine bestimmte Veranlagungsperiode;
- die Prüfung des Stands der Abrechnungen mit dem Fiskus sowie den außerbudgetären Fonds;
- die Prüfung der Übereinstimmung der steuerlichen Rechnungslegung mit den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung;
- die Analyse steuerlicher Risiken unter Verwendung bestimmter Steuermodelle;
- die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Einstufung vom Lieferanten als Steuersünder;
- die Beurteilung der Qualität von Buchhaltungsbelegen unter Berücksichtigung der praktischen Anforderungen der Steuerbehörden;
- die Prüfung, ob steuerliche Reserven bestehen;
- das Herausarbeiten von Rechnungslegungsvorgängen, die die besondere Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf sich ziehen können.
Die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung ist umso aktueller für ein Unternehmen, wenn eine Steuerprüfung erwartet wird, oder es Zweifel über die Effektivität der Abführung seiner Steuern hat.

Sonderprüfungen
Die Interessen unserer Mandanten erschöpfen sich nicht in der Prüfung des Jahresabschlusses hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung.
Unsere Spezialisten unterstützen Sie, wenn bestimmte Tendenzen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu überprüfen sind. Unter dieser Prämisse können unterschiedliche Sonderprüfungen in Betracht kommen, wie z.B.:
- die Prüfung einzelner wirtschaftlicher Vorgänge (Wertpapierverträge, internationale Geschäftsvorfälle usw.);
- die Prüfung einzelner Teilbereiche der Rechnungslegung;
- die Prüfung der ordnungsmäßigen Mittelverwendung
- die Prüfung der Richtigkeit der Berechnung der Selbstkosten bei Verträgen mit staatlichen Strukturen;
- die Prüfung steuerlicher Risiken;
- die Inventur (Prüfung) der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie weiterer Teilbereiche der Rechnungslegung.
Auf Grundlage einer Prüfung wird ein Prüfungsurteil angefertigt, das Analysen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Wirtschaftsprüfer auf Grundlage der „MissionInstruction“ enthält.

 
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